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Behandlungskosten

Derzeit ist es leider noch so, dass gesetzliche Krankenkassen die Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht erstatten. Sind Sie gesetzlich versichert, können Sie die von mir erhaltene Rechnung gegebenenfalls steuerrechtlich geltend machen.

Oft ist es auch eine Überlegung wert, sich eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker zuzulegen, hierzu sollten Sie allerdings mehrere Angebote einholen.

Für Zusatzversicherte und Privatversicherte erfolgt die Rechnungsstellung nach der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker).

Grundsätzlich wird über die Behandlung am Monatsende eine entsprechende Rechnung gestellt. Der Betrag muss unabhängig von einer eventuellen Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung bezahlt werden.

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